Gepäck

In der Regel sind bei Urlaubsflügen pro Person 20 kg Reisegepäck und 6 kg Handgepäck (55 x 40 x 20 cm) zulässig und kostenfrei. Allerdings ist diese Regelung von Ihrer Fluggesellschaft abhängig.

 

Handgepäck:

Flüssigkeiten, die im Handgepäck in die Kabine mitgenommen werden, müssen in einem transparenten Plastikbeutel mit einer maximalen Aufnahmekapazität von 1 Liter verpackt sein; jeder Behälter darf maximal 100 ml der jeweiligen Flüssigkeit enthalten.

 

am Flughafen:

Halten Sie folgende Gegenstände bereit für die separate Ablage in den Gepäckwannen und folgen Sie den Anweisungen des Sicherheitspersonals:

  • Handgepäck
  • 1-Liter-Plastikbeutel mit Ihren Flüssigkeiten (einzelne Behältnisse bis 100 ml)
  • Jacke, Mantel, Sakko oder Blazer, wenn nicht im Handgepäck    
  • Laptop, Tablet und Kamera

 

Liste der verbotenen Gegenstände im Handgepäck:

  • Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind und die in der Lage sind oder zu sein scheinen, durch Abschießen eines Projektils schwere Verletzungen hervorzurufen
  • Betäubungsgeräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken
  • spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können
  • Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden können
  • stumpfe Gegenstände, die, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen hervorrufen können,
  • Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden

 

Erlaubte Flüssigkeiten im Handgepäck:

  • Babynahrung im Handgepäck
  • Medikamente
  • Duty Free Einkäufe im Handgepäck